Musikschule Volkacher Mainschleife e.V.


Geschäftsstelle
:

Rathaus Volkach, Zimmer Nr. 16
Marktplatz 1, 97332 Volkach
Leitung: Oskar Schwab
Tel.: 09381/401-28
Fax: 09381/401-828
E-Mail: vbw-vhs-ms@volkach.de

Geschäftszeiten:
Mo. bis Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Do. von 14.00 - 17.00 Uhr


Formulare, Merkblätter und Hinweise finden Sie im Downloadbereich! Einfach bis zum Ende der Seite scrollen!

Unterrichtsbedingungen und -gebühren

1. Aufgabe:

Die Musikschule soll als Bildungsstätte für Musik die musikalischen Fähigkeiten bei den Musikinteressierten erschließen und fördern. Heranbildung des Nachwuchses für das Laienmusizieren, Begabtenauslese und Begabtenförderung sowie vorberufliche Fachausbildung sind Ihre Aufgaben. Der Verwirklichung dieser Zielsetzung dienen die Grundausbildung sowie die Haupt- und Ergänzungsfächer. Die Schule setzt voraus, dass sich jeder Schüler durch Mitarbeit im Unterricht und zu Hause um Fortschritte bemüht. Sollten sich im Laufe der Zeit keine Erfolge einstellen, hat die Schulleitung das recht, den Unterricht abzubrechen.


2. An- und Abmeldungen

...sind stets in schriftlicher Form an die Geschäftsstelle der Musikschule zu richten. Anmelde- und Kündigungsschluss ist jeweils der 31. Mai für das nächste Schuljahr. Der Austritt ist nur zum Schuljahresende möglich. Erfolgt bis zum 31. Mai keine Kündigung, so wird dies als Verlängerungswunsch angesehen. Bei Wegzug oder langwierigen Krankheitsfällen (ärztliches Attest) kann auf schriftlichen Antrag des Erziehungsberechtigten ein vorzeitiger Austritt genehmigt werden. Bei vorzeitigem Austritt ohne Genehmigung ist das volle jährliche Schulgeld zu zahlen. Schüler, die mit dem Schulgeld im Rückstand sind können vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden. Die Unterrichtsgebühr ist mit Schulbeginn fällig.
3. Unterrichtszeiten:

Das Schuljahr beginnt und endet mit dem Schuljahr der öffentlichen Schulen, Ferien- und Feiertagsregelungen der allgemeinbildenden Schulen gelten in gleicher Weise. Bei kurzfristigen Unterrichtsausfällen (hitzefrei) in den allgemeinbildenden Schulen findet der Unterricht an der Musikschule trotzdem statt. Instrumentalunterricht wird einmal wöchentlich erteilt. Die genaue Zeit wird den Eltern und Schülern rechtzeitig zum Schuljahresbeginn von den jeweiligen Lehrkräften mitgeteilt.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Unterrichtstag, eine bestimmte Uhrzeit oder eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht.
4. Unterrichtsbedingungen

>>> Unterrichtsausfall:


Unterricht, der durch Krankheit, plötzliche Verhinderung oder unentschuldigtes Fehlen der Schüler versäumt wird, wird nicht nachgegeben. Bei einer zusammenhängenden Erkrankung des Schülers, von sechs und mehr Unterrichtswochen, können die Unterrichtsgebühren auf schriftlichen Antrag rückvergütet werden. Unterrichtsstunden, die durch Krankheit oder unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ersatzlos ausfallen, sind bis zu jährlich vier Unterrichtsstunden gebührenpflichtig. Die Gebühren für darüber hinaus ausgefallene Unterrichtsstunden werden am Ende des Schuljahres auf schriftlichen Antrag hin zurückerstattet. Einmaliger Unterrichtsausfall wegen Lehrerfortbildung bleibt unberücksichtigt.

>>> Gruppenunterricht:

Der Instrumentalunterricht im ersten Ausbildungsjahr findet in Gruppen statt. Ausnahmen sind nur in Einzelfällen und mit Genehmigung durch den Leiter der Musikschule möglich. Die größte Gruppe ist in der Regel nur für das erste Unterrichtsjahr gedacht. Die Einstufung in eine kleinere Gruppe oder zum Einzelunterricht (30 Minuten wöchentlich) kann nach einem Jahr auf schriftlichen Antrag vorgenommen werden. Gruppenunterricht ist anzustreben. Ein Anspruch auf eine bestimmte Gruppenstärke besteht nicht.

>>> Einzelunterricht:

Einzelunterricht mit wöchentlich 45 Minuten wird nur begabten, leistungsfähigen und fortgeschrittenen Schülern erteilt. Er bedarf der Genehmigung des Leiters der Musikschule. Der Schüler hat seine Fähigkeit durch Vorspiel nachzuweisen.

>>> Leistungen des Schülers:

Die Schule setzt voraus, dass sich jeder Schüler durch Mitarbeit im Unterricht und zu Hause um Fortschritte bemüht. Sollten sich im Laufe der Zeit keine Erfolge einstellen, hat die Schulleitung das Recht, den Unterricht abzubrechen.

>>> Verhalten in der Musikschule:

Die Schüler sind verpflichtet, den Anordnungen der Lehrkräfte sowie der Verwaltung, soweit sie die äußere Ordnung betreffen, Folge zu leisten. Alle Einrichtungen der Schule sind pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachter Schaden muss ersetzt werden.
5. Fächerangebot und Gebühren:

Der Verband Deutscher Musikschulen erstrebt eine möglichst frühe Hinführung zur Musik. Aus diesem Grund bieten alle Musikschulen das Fach Früherziehung, das zwei Jahre dauert, an.

Der Musikater ist ein Lernprogramm ohne Glockenspiel. Die Tripptrappmaus trippelt durch die Welt und hinterlässt „Spuren“, die man auf Instrumenten nachspielen kann. Dem Kennenlernen der Musik, der Instrumente und Materialien gilt hier das Augenmerk. Die Kinder lernen einfache Rhythmen vom Notenbild zu lesen.

Bitte beachten Sie: Früherziehung beinhaltet keinen Instrumentalunterricht! Die Unterrichts­zeit und der Ort werden vereinbart bzw. mitgeteilt.

Nach diesem Lernprogramm kann mit Einzel- oder Gruppeninstrumental-Unterricht begonnen werden. (siehe folgende Tabelle)

Früherziehung

I. Musikalische Früherziehung

>>> Musikkater ab 4 Jahren (Gruppenstärke: ca. 8-10 Kinder)
Dauer 2 Jahre, wöchentlich 60 Min.
Jahresgebühr: 160,00 €

II. Musikalische Grundausbildung
Für 1. und 2. Klasse Grundschule
(Gruppenstärke: ca. 8 - 10 Kinder)
Dauer 1 Jahr, wöchentlich 60 Min.
Jahresgebühr: 160,00 €

Die Musikalische Grundausbildung (MAG) gleicht der Musikalischen Früherziehung (MFE), allerdings sind die Inhalte und Arbeitsweisen dem Grundschulalter angepasst. Die Musikalische Grundausbildung eignet sich sowohl für Kinder, welche bereits die Musikalische Früherziehung besucht haben als auch für Kinder, die neu in die Musikschule einsteigen wollen.



III. Instrumentalunterricht: (für alle lnstrumente)

Einzelunterricht wöchentlich 45 Min. 840,00 €
(nur auf Antrag!)

Einzelunterricht
wöchentlich 30 Min 560,00 €

Gruppenunterricht
2 Schüler wöchentlich 45 Min. 420,00 €
3 Schüler wöchentlich 45 Min. 280,00 €



IV. Ergänzungskurse

Kinderchor ab 6 Jahre wöchentlich 60 Min 46,00 €
(Für Schüler die ein Instrumentalfach an der Musikschule
Volkach belegen ist der Kinderchor gebührenfrei.)

Gitarrenensemble wöchentlich 30 Min. gebührenfrei (Gruppenstärke: mindestens 10 Kinder)


Die Gebühren verstehen sich einschließlich der Grundgebühren, die an manchen Schulen gesondert verrechnet werden.

Für Schüler, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb Volkachs haben, wird ein Zuschlag in Höhe von 60% der jeweiligen Gebühr erhoben. Übernimmt die Heimatgemeinde für alle ihre Schüler den Zuschlag, ermäßigt sich der Zuschlag auf 50%. Der einzelne Schüler hat keinen Zuschlag mehr zu leisten.

Für Schüler, die in den Blasorchestern (NWO/JBO) der Musikschule Volkacher Mainschleife e.V. aktiv musizieren, gelten folgende ermäßigten Zuschlagsätze: JBO 30 %, NWO 40 %. Mitglieder des SBO haben keinen Zuschlag zu entrichten.



Gebührenfreiheit:

Die Teilnahme an den Orchesterproben, Auftritten und Veranstaltungen von Nachwuchsorchester (Starter Kids), Jugendblasorchester und Symphonischen Blasorchester ist gebührenfrei.
Die Aufnahme ins NWO ist nach einem Jahr Instrumentalunterricht möglich.
Die Aufnahme ins JBO und SBO erfolgt nach Vorspiel.
Die Wahrnehmung des kostenlosen Zusatzangebotes, wie Blasorchester, Ensemblestunden und das Mitwirken bei Veranstaltungen die im Interesse der Musikschule liegen, ist bei Eignung Pflicht.

Instrumentenauswahl:

Für folgende Instrumente stehen staatlich geprüfte bzw. qualifizierte Lehrkräfte zur Verfügung:
Klavier, Keyboard, Gitarre, E-Gitarre, Bass-Gitarre, Mandoline, Blockflöte, Querflöte, Oboe, Fagott, Klarinette, Saxophon, Trompete, Waldhorn, Tenorhorn, Bariton, Posaune, Tuba, Schlagzeug.


DOWNLOADBEREICH


Nachfolgende Informationen und Formulare stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung (PDF)

Musikschule allgemein
 Merkblatt Unterrichtsbedingungen und -gebühren (185,95 KB, 2012-05-15 10:33:10)
 Anmeldung zur Musikschule (190,12 KB, 2012-04-25 10:25:54)
 Ummeldung Musikschule (171,11 KB, 2012-04-25 10:26:27)
 Abmeldung Musikschule (167,06 KB, 2012-04-25 10:25:45)
 Einzugsermächtigung (13,92 KB, 2012-04-25 10:26:20)
 Musikgarten für Eltern und Kinder (36,92 KB, 2012-04-25 10:26:10)

Trägerverein "Musikschule Volkacher Mainschleife"